SEPA-Lastschriftmandat

für SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zu Gunsten des WEG Gemeinschaftskontos

Als neuer Eigentümer von Wohneigentum sind Sie verpflichtet Hausgeldzahlungen die sich aus dem Wirtschaftsplan und der Jahresabrechnung anteilsmäßig ergeben und sonstigen Zahlungsverpflichtungen wie Sonderumlagen auf Grundlage von gemeinschaftlichen Beschlußfassungen nachzukommen. Hierzu erteilen Sie dem Verwalter die Möglichkeit diesen Zahlungsverpflichtungen an die Eigentümergemeinschaft mittels Lastschriftbeleg zu Lasten Ihres Kontos einzuziehen.

Wenn das Girokonto die erforderliche Deckung nicht aufweist, ist das kontoführende Institut nicht zur Einlösung verpflichtet.

Die Teilnahme am Lastschriftverfahren vereinfacht allen Beteiligten den Zahlungsverkehr. Der Computer überwacht Ihre Zahlungstermine und -Höhe. Mahnkosten und Laufereien bleiben Ihnen erspart.

Ihre Sicherheit!

Sollte zum Beispiel eine ungerechtfertigte Abbuchung erfolgen, können Sie den Beleg innerhalb 8 Wochen zurückfordern und erhalten von Ihrer Bank sofort die entsprechende Gutschrift.

Sollten Sie Rückfragen haben stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.